Allgemeine Geschäftsbedingungen der JKM Modellagentur

Stand: 26.08.2011

Allgemeines

Die JKM Modellagentur (im folgenden JKM oder Agentur genannt) vermittelt kostenpflichtig Fotomodelle, Laufstegmodelle, Künstler, Tänzer, Artisten, Doubles, Werbetypen, Statisten, Komparsen und Moderatoren an Auftraggeber. JKM hat im Jahr 1997 die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten.

Soweit in diesen AGB die Bezeichnung „Modell“ benutzt wird, sind hiermit auch alle anderen von JKM vermittelten Personen (Fotomodelle, Komparsen, Statisten, Moderatoren, Laufstegmodelle, Schauspieler, Künstler etc.) gemeint.

Soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Auftraggeber derjenige, der bei der Agentur bucht. Er ist dann grundsätzlich auch der Empfänger der Rechnung. Die Agentur gibt die Erklärung gegenüber dem Auftraggeber im Namen und im Auftrag der Modelle ab.

Mit den Auftraggebern und Modellen werden auftragsspezifische Vereinbarungen getroffen, die zusätzlich zu den AGB Bestandteil der Vermittlung bzw. des Auftrages werden.

Etwaige im Zusammenhang mit der Vermittlung anfallende Abgaben, Gebühren, Zuschläge (u.a. KSK, Verwertungsgesellschaften etc.) trägt in jedem Fall vollumfänglich der Auftraggeber. Er verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Abführung und hält das Modell und die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Mit der Vermittlung wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Für steuerlich nachgewiesene Zwecke werden Kontaktdaten des Modells bekannt gegeben.

Auftraggeber und Modell sind damit einverstanden, dass die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von der JKM gespeichert werden.

Vermittlungsmodalitäten

JKM stellt bei Anfragen Informationen (Fotos, Maße) zur Verfügung, die der Empfänger nur für eine Auswahl von Modellen für beabsichtigte Aufträge nutzen darf. Bei allen vorgeschlagenen und gebuchten Modellen, die mit Hilfe von JKM kontaktiert werden konnten, erklären sich sowohl Auftraggeber als auch Modell damit einverstanden, dass sämtliche Verhandlungen und Vereinbarungen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Optionen und Buchungen) – auch für Folgeaufträge - nur mit der Agentur geführt und getroffen werden, solange ein Vertrag zwischen Modell und Agentur besteht.

Die vermittelten Personen sind hinsichtlich des Auftrages Vertragspartner des Auftraggebers und arbeiten, sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, grundsätzlich als Selbständige und versteuern ihre Honorare selbst.

JKM empfiehlt den Vertragspartnern, das jeweils gültige VELMA-Buchungsreglement zugrunde zu legen, wobei Vereinbarungen lt. JKM-Buchungsbestätigung immer vorrangig gelten.

Alle auftragsspezifischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten werden im Angebot/ Auftragsbestätigung der JKM Modellagentur fixiert und sind vom Auftraggeber bzw. Endkunden/ Verwerter zu unterzeichnen. Exklusivnutzungen müssen separat vereinbart werden.

Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, terminverbindliche Reservierungen (Optionsbuchungen) zu bestellen.

Wetterbuchungen sind ausdrücklich unter Angabe der gewünschten Wetterbedingungen vom Auftraggeber als solche zu bezeichnen und sind nur am Aufenthaltsort des Modells möglich.

Festbuchungen mit den übermittelten Terminen, Orten und Zeiten sind für beide Vertragspartner verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Auftraggebers durch die Agentur unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen.

Der Auftraggeber hat bei der Buchungsanfrage auf Besonderheiten (spezifische Wünsche bzgl. Haare, Hände, Zähne etc ) und risikoreiche Einsätze hinzuweisen. Der Auftraggeber ist für den Abschluß entsprechender Versicherungen für das Modell verantwortlich und hat diese vor Buchung dem Modell nachzuweisen. Ist das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Modell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 % des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. vereinbarter Nebenkosten und zzgl. Agenturprovision zu fordern.

Für Aufträge mit Personen, die unter das jeweils gültige JArSchG fallen, ist der Auftraggeber für die Einholung und Abwicklung entsprechender Unterlagen und Genehmigungen verantwortlich. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Durchführung des Auftrages verantwortlich.

Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur führen zu Schadensersatzansprüchen seitens der JKM Modellagentur gegenüber dem Auftraggeber auf Basis der jeweils zuletzt gültigen VELMA buyout-Bedingungen, unabhängig von den individuell zwischen Auftraggeber und Modell vereinbarten Honoraren. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Modell bleiben gemäß Einzelvereinbarung vorbehalten.

Arbeitszeit

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Es können auch Stundenbuchungen vermittelt werden. Je nach Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen können erforderliche Erholungsphasen nicht als Pause deklariert werden. Echte Pausen von maximal einer Stunde (Mittagessen und/ oder Zeit zur freien Verfügung) werden bei einer Tagesbuchung nicht berechnet.

Der zeitliche Aufwand der An- bzw. Abreise ist – je nach Entfernung – vom Auftraggeber teilweise zu vergüten.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Augenblick, in dem das Modell am mit dem Auftraggeber vereinbarten Arbeitsort bzw. Treffpunkt zur vereinbarten Zeit eintrifft. Vorbereitungen wie Make-up, Styling und Frisur sowie die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Produktionsteam zwischen Hotel bzw. Set/ location und Arbeitsort zählen zur Arbeitszeit.

Mit Beginn der Vorbereitungen des Modells für den Job ( Make up, Styling) auf Weisung des Auftraggebers beginnt auch die Leistungserfüllung gem. Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber stimmt damit dem äußeren Erscheinungsbild des Modells zu.

Mehraufwand (overtime) wird stundenweise proportional auf Basis des vereinbarten Gesamthonorars berechnet. JKM empfiehlt den Vertragspartnern, sich gegenseitig eine Anwesenheitsbescheinigung incl. Pausenzeiten zu quittieren.

Bei Verspätung des Modells hat das Modell die entsprechende Zeit nachzuarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Honorar analog zu kürzen. Die Vermittlungsprovision richtet sich in dem Fall nach den ursprünglich vereinbarten Honoraren.

Annullierung

Optionsbuchungen können vom Auftraggeber jederzeit geändert oder annulliert werden. Eine Option verfällt, wenn nicht innerhalb von einem Werktag nach jeweiliger Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt.

Wetterbuchungen können kostenfrei bis zum vereinbarten Termin annulliert werden. Erfolgt die Absage nicht oder nicht rechtzeitig, sind die vereinbarten Honorare und die Agenturprovision vollumpfänglich zu vergüten.

Festbuchungen können vom Auftraggeber nur unter Nennung wichtiger Gründe annulliert werden. Wichtige Gründe sind z.B. Locationabsage, Fotoobjekte stehen nicht rechtzeitig zur Verfügung, höhere Gewalt.

Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind., mindesten jedoch 3 Werktage. Erfolgt die Annullierung nach 9 Uhr, ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage; es gilt deutsche Zeitrechnung.

Eine Festbuchung, die nur eine Tagesbuchung, bzw. Stundenbuchung umfaßt, kann kostenfrei bis 24 Std. vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn aus wichtigem Grund annulliert werden. Das vereinbarte Honorar, die Agenturprovision, eventuell gebuchte Tickets und die ges. USt. sind vom Auftraggeber zu zahlen, wenn die Frist verstrichen ist, eine notwendige frühe Anreise erforderlich war, eine andere Vermittlung für denselben Termin nachweisbar abgesagt wurde oder wichtige Gründe (s.o.) nicht genannt wurden.

Sind risikoreiche Einsätze nicht deutlich und ausführlich beschrieben worden, ist das Modell berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In dem Fall ist vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 % des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. der Nebenkosten sowie der ursprünglich vereinbarten Agenturprovision zu zahlen.

Bei Annullierung durch das Modell wird sich die Agentur bemühen, einen angemessenen Ersatz zu finden. Sie kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden.

Honorare / Nutzungshonorare (buy out) / Vermittlungsprovision / Rechnungsstellung

Mit der erfolgreichen Vermittlung, die mit der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande kommt, entsteht eine Vermittlungsprovision (Agenturprovision) auf Basis der vereinbarten Honorare zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vertragspartner schulden der Agentur die Vermittlungsprovisionen spätestens endgültig, sobald der Einsatz des Modells (make up, styling o.ä.) begonnen hat . Diese werden bei Rechnungsstellung fällig.

Die Vermittlungsprovision beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Honorars sowie eventueller Nutzungshonorare, Folgehonorare, Ausfallhonorare oder des durch Rechtsstreitigkeiten geforderten und durch den Nutzer bezahlten Nutzungshonorars bzw. Schadenersatzes zzgl. der jeweiligen gesetzlichen. USt.

Die Vertragspartner (Modell, Auftraggeber bzw. Rechtsnachfolger) schulden die Vermittlungsprovision (auch für Folgebuchungen), solange das Modell sich von der Agentur vertreten lässt, auch wenn die gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen des Modells aus Dienstleistungsverträgen, die über JKM vermittelt wurden, verstrichen ist. Darüber hinaus wird die Vermittlungsprovision für die durch Rechtsstreitigkeiten geforderten und gezahlten Nutzungshonorare bzw. den geforderten und gezahlten Schadenersatz fällig.

Die Agentur ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber und den Modellen vereinbarten Gesamthonorare und Nebenkosten unter Nennung des Verwendungszwecks, der Verwendungsdauer und des Verbreitungsgebietes im eigenen Namen und für Rechnung des Modells dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, Zahlungen treuhänderisch in Empfang zu nehmen und an die Modelle auszuzahlen.

Weitere Honoraransprüche in Form eines zusätzlichen Nutzungshonorars (Buy out) entstehen bei der Verwendung der Aufnahmen für Nutzer, Medien, Laufzeiten und Verbreitungsgebiete, die nicht vereinbart wurden, bzw. über den vereinbarten Zeitraum hinausgehen.

Der Endkunde bzw. Nutzer ist verpflichtet, auf die weiteren Nutzungen hinzuweisen, die Höhe des zusätzlichen Nutzungshonorars mit JKM zu vereinbaren und für die prompte und unverzügliche Zahlung des zusätzlichen Nutzungshonorars zu sorgen. JKM ist nicht verpflichtet, Auftraggeber bzw. Endkunden auf abgelaufene Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

Die verhandelten Honorare, eventuelle Nutzungshonorare (buy out) und Reisetageshonorare (travel day) die Agenturprovision (grundsätzlich 20 %) sowie sonstige Nebenkosten gelten generell als Nettobetrag in EURO zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen USt. Bezahlung der Rechnung hat sofort nach Erhalt ohne Abzug zu erfolgen.

Eventuelle KSK-Abgaben sind nicht in den Gesamtkosten enthalten und sind nicht von JKM als Vermittler sondern vom Auftraggeber bzw. Verwerter abzuführen.

Erst mit der Bezahlung der Honorarrechnung sind alle dem Modell zustehenden Ansprüche gem. der - im Angebot/ Auftragsbestätigung aufgeführten - Nutzungsvereinbarung an den Endkunden/ Nutzer abgegolten. Jegliche Nutzung der Aufnahmen vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

Überträgt der Auftraggeber aufgrund entsprechender Vereinbarung seinerseits Nutzungsrechte, so verpflichtet er sich, die in dem JKM- Angebot/ Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte bzw. – beschränkungen auch seinen Kunden (Endkunden/ Nutzer) aufzuerlegen und sich dies bestätigen zu lassen.

Die unerlaubte Nutzung von Medien (gilt auch für die Verwendung der Aufnahmen vor vollständig erfolgter Bezahlung) sind vom Endkunden/ Nutzer offen zu legen. Die Berechnung der Nutzungshonorare erfolgt auf Grundlage der aktuellen bzw. zuletzt gültigen VELMA-Buy out Bedingungen und wird, zusammen mit der Vermittlungsprovision, in Rechnung gestellt. Eventuell früher vereinbarte Honorarpauschalen verlieren damit ihre Gültigkeit.

JKM ist nur dann bzw. insoweit zur Auszahlung an das Modell verpflichtet, als das Honorar und alle Nebenkosten auf das Konto der Agentur eingegangen sind. Nachweisbare Aufwendungen, die JKM entstanden sind, um die Forderungen zugunsten des Modells einzutreiben, können vorab verrechnet werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die vermittelten Personen oder andere ebenfalls von der Agentur vertretene Personen mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurück-behaltungsrecht geltend zu machen.

Die Agentur und das Modell erhalten kostenfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs-recht an den vertragsgegenständlichen Werken zur Eigenwerbung. Sie werden hierfür vom Endkunden bei Bedarf kostenfrei in geeigneter Qualität zur Verfügung gestellt.

Reklamationen/ Haftung

Reklamationen seitens des Auftraggebers sind durch geeignete Fotoaufnahmen (Digi-Pola) bei Ankunft des Modells gegenüber der Agentur anzuzeigen. Bei nachgewiesenen Reklamationsgründen (Größe, Maße, Haarfarbe etc.), die sich auf das äußere Erscheinungsbild beziehen und deutlich von den Vorgaben abweichen, ist das Modell ausdrücklich von seiner Leistungspflicht zu entbinden. Es entfällt damit jegliche Zahlungspflicht des Honorars, der Reisekosten und der Vermittlungsprovision, sofern es JKM nicht möglich war, rechtzeitig Ersatz anzubieten.

Sobald der Auftraggeber bzw. seine bevollmächtigte Person (z.B. Fotograf, Visagist) beginnt, die Leistungserfüllung des Modells zu verlangen, stimmt der Auftraggeber dem äußeren Erscheinungsbild des Models zu.

Das Modell schuldet keinen Erfolg der Aufnahmen, sondern lediglich die Ausführung der typischen Modelltätigkeit. Typische Modeltätigkeiten spiegeln sich in Posen, Umgang mit der Kamera, Mimiken und Ausführen von Anweisungen in Bezug auf den Umgang mit der Kamera als sein Gegenüber wider. Die Qualität dieser Leistungsfähigkeit ist abhängig von dem Erfahrungsschatz des Models und wird mit dem entsprechenden Honorar berücksichtigt.

Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Die Agentur versichert, alle vorliegenden Angaben wahrheitsgemäß weitergegeben zu haben.

Der Auftraggeber bzw. das Modell stellen die Agentur von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzung von Bildrechten gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung notwendiger rechtlicher Vertretung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Für Styling, Make Up und Hairstyling ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich und haftbar, insbesondere wenn diese Tätigkeiten auftragsgemäß dem Modell überlassen werden. Weder Modell noch Agentur übernehmen eine Garantie und Haftung für diese freiwillige Leistung.

Die Haftung des Modells sowie der Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Zweifache des vereinbarten Honorars beschränkt .Dies gilt entsprechend gesetzlicher Vorgaben nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Mit dem vermittelten Dienstleistungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Sollten vermittelte Einsätze aufgrund bestehender oder zukünftiger steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sozialrechtlicher Gesetze und Bestimmungen als Arbeitsverhältnis deklariert werden, wird JKM von allen daraus resultierenden Pflichten freigestellt.

Schlussbestimmungen:

Inhaltliche Änderungen der Auftragsbestätigung führen Auftraggeber und Modell nur in Abstimmung mit der Agentur durch; diese bedürfen der Schriftform durch die Agentur.

Es findet deutsches Recht und deutsche Zeitrechnung Anwendung.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, tritt die entsprechende gesetzliche Regelung an ihre Stelle. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag in diesem Fall möglichst so durchzuführen, daß der von beiden Seiten gewollte Inhalt seinem Sinn nach zur Geltung kommt. Werden Leistungen und Zeitbestimmungen berührt, so haben auch hier die gesetzlichen Bestimmungen Geltung. Alle Änderungen, Aufhebungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig, insbesondere die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.

Gegenüber Kaufleuten gilt als vereinbart, dass Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung, der Erfüllung des Modellvertrages und der Übertragung von Nutzungsrechten sowie mit Honorarzahlungen an JKM und das Modell Bielefeld sein soll.

Gerichtsstand für die Geltendmachung aller Ansprüche des Modells und der Agentur aus dem Modellvertrag und dem Vermittlungsvertrag ist Bielefeld.

Der Gerichtstand der unerlaubten Handlung für Verletzungen der Nutzungsrechte bleibt daneben bestehen.